Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.1980

Geschäftszahl

2054/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2142/76 E 17. März 1977 RS 2

Stammrechtssatz

Paragraph 502, Absatz 5, ASVG besagt nur, daß die im Paragraph 502, Absatz eins bis Paragraph 502, Absatz 4, ASVG genannten Begünstigungen auch Personen zu gewähren sind, deren Versicherungsfall schon vor dem 1.1.1956 eingetreten ist. Welche Ersatzzeiten aber zurückgelegt sind, richtet sich nach der Rechtslage am Stichtag.