Verwaltungsgerichtshof
09.04.1980
1994/78
Ausführungen darüber, daß die Angabe, vor Antritt der Fahrt Alkohol zu sich genommen zu haben ein Zusammenhalt mit starkem Alkoholgeruch der Atemluft die Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung rechtfertigen. Auf die tatsächliche Menge des genossenen Alkohols kommt es nicht an.