Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.04.1980

Geschäftszahl

1994/78

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß die Angabe, vor Antritt der Fahrt Alkohol zu sich genommen zu haben ein Zusammenhalt mit starkem Alkoholgeruch der Atemluft die Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung rechtfertigen. Auf die tatsächliche Menge des genossenen Alkohols kommt es nicht an.