Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.1980

Geschäftszahl

1949/78

Rechtssatz

Es muß den zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs bestellten und geschulten Organen der Sicherheitswache zugebilligt werden, daß sie in der Lage sind, Verkehrsituationen, insbesondere des ruhenden Verkehrs, richtig zu erkennen vergleiche etwa E 1.12.1977, 0550/77).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1980:1978001949.X02