Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1979

Geschäftszahl

1878/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1973 RS 5

Stammrechtssatz

Beschwerdeberechtigt gemäß Artikel 132, B-VG ist ein Antragsteller, der als Partei im Verwaltungsverfahren berechtigt war, die Entscheidungspflicht der belangten Behörde geltend zu machen, auch wenn die Entscheidung nach der Rechtslage nur in einer Zurückweisung bestehen kann. (Die Frage, ob eine Zurückweisung der Klaglosstellung vorgeht, bleibt dahingestellt)