Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1979

Geschäftszahl

1878/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3436/54 E 5. Dezember 1956 VwSlg 4226 A/1956 RS 1

Stammrechtssatz

Die Einwendung, daß die in einem Rückstandsausweis verzeichnete Forderung eines Sozialversicherungsträgers nicht eine durch Zwangvollstreckung in die Konkursmasse durchsetzbare Forderung sei, ist eine Einwendung, über die nicht die Verwaltungsbehörden, sondern die Gerichte zu entscheiden haben.