Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.1978

Geschäftszahl

1840/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1966/11/07 0965/66 1

Stammrechtssatz

Geschäftliche oder berufliche Eile stellt keineswegs einen zwingenden Grund oder gar einen Notstand dar, Vorschriften der StVO zu übertreten.

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E 7.11.1966, 0965/66 #1