Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1979

Geschäftszahl

1837/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1969/04/30 1050/68 3

Stammrechtssatz

Die Rechtsauskunft eines Behördenorganes kann auf die Beurteilung der Schuldfrage Einfluss ausüben.