Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.1979

Geschäftszahl

1829/78

Rechtssatz

Wenn die der Behörde vom Gesetz übertragenen Aufgaben praktisch unerfüllbar wären, hätte dies bei der Ausübung der nachprüfenden Rechtskontrolle durch den VwGH außer Betracht zu bleiben.