Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.1979

Geschäftszahl

1825/78

Rechtssatz

Ein verfehlter Beschwerdeantrag - auf Aufhebung statt auf Feststellung der Rechtswidrigkeit - schadet nicht, weil jene diese umfaßt (Hinweis E 20.10.1971, 1781/70, VwSlg 4293 F/1971).