Verwaltungsgerichtshof
07.09.1979
1825/78
Ein verfehlter Beschwerdeantrag - auf Aufhebung statt auf Feststellung der Rechtswidrigkeit - schadet nicht, weil jene diese umfaßt (Hinweis E 20.10.1971, 1781/70, VwSlg 4293 F/1971).