Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.11.1978

Geschäftszahl

1771/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0197/49 E 29. April 1952 VwSlg 2514 A/1952 RS 1 (Beisatz: Entscheidungspflicht über Amtstitel)

Stammrechtssatz

Eine Gesetzesvorschrift, die die Behörde verpflichten würde, einen öffentlich-rechtlichen Bediensteten anläßlich einer Beförderung oder Versetzung in den Ruhestand den gebührenden Amtstitel von Amts wegen bekanntzugeben, besteht nicht.

Beachte

Besprechung in:

ÖffBed 1979/3, S 15;