Die Formulierung im Spruch "..... unterlassen, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken", entspricht mangels näherer Konkretisierung nicht dem Erfordernis des § 44a lit a VStG 1950.Die Formulierung im Spruch "..... unterlassen, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken", entspricht mangels näherer Konkretisierung nicht dem Erfordernis des Paragraph 44 a, Litera a, VStG 1950.