Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.05.1980

Geschäftszahl

1765/78

Rechtssatz

Die Formulierung im Spruch "..... unterlassen, an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken", entspricht mangels näherer Konkretisierung nicht dem Erfordernis des Paragraph 44 a, Litera a, VStG 1950.