Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.05.1980

Geschäftszahl

1765/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1973/70 E 24. Juni 1971 RS 1

Stammrechtssatz

Werden durch einen Verkehrsunfall verursachte Schäden einem Meldepflichtigen erst nachträglich bekannt, ist diese Meldung sofort nach dem Bekanntwerden zu erstatten.