Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.05.1980

Geschäftszahl

1765/78

Rechtssatz

Derjenige, der eine Verständigungspflicht nach Paragraph 4, Absatz 2, StVO 1960 trifft, kann nach Lage der Verhältnisse auch auf die Inanspruchnahme einer zur Verfügung stehenden Telefones verwiesen werden.