Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1979

Geschäftszahl

1705/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0942/77 E 27. März 1979 RS 3

Stammrechtssatz

Die Wendung "zum Zwecke" oder "zwecks" gibt (anstelle eines Finalsatzes), soweit sich nicht aus Zusätzen (zB "erkennbar") oder aus dem Sinnzusammenhang des Satzes etwas anderes ergibt, lediglich die Absicht des Handelnden wieder. Der Aufenthalt "zum Zwecke" der Prostitution (bzw der Anbahnung), also nur mit der (nach außen nicht allgemein erkennbaren) Absicht zur Prostitution, wird von den Prostitutionsverordnungen nicht erfaßt.