Verwaltungsgerichtshof
30.01.1981
1689/78
Eine Betriebsunterbrechung von 6 Monaten (Gast- und Schankgewerbe, Betriebsform "Bar"), wobei ca 2 1/2 Monate Adaptierungsarbeiten dienten, allein schließt die Annahme einer Betriebsnachfolge im Sinne des Paragraph 67, Absatz 4, ASVG nicht aus.