Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1981

Geschäftszahl

1689/78

Rechtssatz

Eine Betriebsunterbrechung von 6 Monaten (Gast- und Schankgewerbe, Betriebsform "Bar"), wobei ca 2 1/2 Monate Adaptierungsarbeiten dienten, allein schließt die Annahme einer Betriebsnachfolge im Sinne des Paragraph 67, Absatz 4, ASVG nicht aus.