Verwaltungsgerichtshof
16.02.1979
1652/78
GRS wie 1169/49 E 17. Mai 1951 VwSlg 2092 A/1951 RS 2
"Der notwendige Lebensbedarf, der den Grad der Hilfsbedürftigkeit im Sinne der Fürsorgevorschriften bestimmt, ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, bei dessen Beurteilung der Behörde ein gewisser Spielraum zusteht" aus.