Verwaltungsgerichtshof
21.04.1982
1647/78
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
0577/53 B 08.04.1953 RS 2;
(RIS: abgv)
Liegt eine besondere Härte nicht vor, dann ist die Gewährung eines Ausgleiches zu versagen, ohne daß auf die allenfalls für eine positive Ermessensübung sprechende tatsächliche wirtschaftliche Lage der Bfrin eingegangen werden kann.
ECLI:AT:VWGH:1982:1978001647.X07