Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1982

Geschäftszahl

1647/78

Beachte

Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):

0577/53 B 08.04.1953 RS 2;

(RIS: abgv)

Rechtssatz

Liegt eine besondere Härte nicht vor, dann ist die Gewährung eines Ausgleiches zu versagen, ohne daß auf die allenfalls für eine positive Ermessensübung sprechende tatsächliche wirtschaftliche Lage der Bfrin eingegangen werden kann.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1982:1978001647.X07