Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1979

Geschäftszahl

1643/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0511/78 E 24. April 1979 RS 5

Stammrechtssatz

Die bloße Absicht, Beziehungen zur Ausübung der Prostitution anzubahnen, ist zur Erfüllung des Tatbestandes der Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht (einschließlich des Anbietens hiezu) nicht ausreichend.