Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.12.1980

Geschäftszahl

1436/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1588/78 E 4. Juli 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Die nachträgliche Vorlage von Meldebestätigungen ausländischer Meldebehörden (zum Nachweis der Nichtbeendigung der Auswanderung im Sinne des Paragraph 500, ASVG) stellt keinen geeigneten Wiederaufnahmegrund dar, wenn die Partei schon im Vorverfahren die Auskunftsmöglichkeit der Meldebehörden hätte geltend machen können.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1980:1978001436.X03