Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.1978

Geschäftszahl

1415/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1158/69 E 3. Juli 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Die Regelung des Paragraph 52, Absatz 4, KOVG verbietet es der Behörde nicht, in der Begründung ihres Bescheides einen geringeren Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit festzustellen.