Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.04.1979

Geschäftszahl

1409/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0636/47 E 7. Juli 1948 VwSlg 484 A/1948 RS 1

Stammrechtssatz

Die Rechtswirkung eines Bescheides tritt erst mit dessen Erlassung durch Zustellung oder mündliche Verkündung ein.