Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.04.1980

Geschäftszahl

1351/78

Rechtssatz

Ausführungen über die Zulässigkeit des Entzuges einer Lenkerberechtigung, wenn zwischen Anlaßfall und tatsächlichen Entzug ein längerer Zeitraum (4 1/2 Jahren) verstrichen ist (Gerichtsverfahren).