Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1978

Geschäftszahl

1345/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1088/73 E 8. November 1973 RS 1

(Rechtsanwalt des Bf, Meldung an Polizeidienststelle erst einige Stunden später)

Stammrechtssatz

Bedient sich der im Grunde des Paragraph 4, Absatz 5, StVO 1960 Meldepflichtige einer Mittelsperson, so fällt ihm im Falle der nicht genügenden Überwachung dieser Person culpa in custodiendo zur Last.