Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1978

Geschäftszahl

1305/78

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß im Falle des Ansuchens um Nachsicht der Strafe gem Paragraph 51, Absatz 4, VStG 1950 im Berufungsschriftsatz darüber seitens der Berufungsbehörde gesondert zu entscheiden ist.