Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.03.1980

Geschäftszahl

1231/78

Rechtssatz

Eine Übertretung des Paragraph 99, Absatz eins, Litera b, in Verbindung mit Paragraph 5, Absatz 4, Litera a, StVO 1960 ist vom Verfahren über die Entziehung einer Lenkerberechtigung nicht der erwiesenen Alkoholbeeinträchtigung im Sinne des Paragraph 5, Absatz eins, zweiter Satz der StVO 1960 gleichzusetzen.