Verwaltungsgerichtshof
09.07.1980
1066/78
GRS wie 1517/79 E 21. März 1980 RS 3
Es widerspricht nicht dem Sinn des Gesetzes, wenn Auswahlkriterien insoweit auf einen "Stichtag" abstellen, als dies geboten ist, um den Entscheidungsanspruch jener Bewerber zu genügen, über deren Ansuchen (Berufung) das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen ist. (Hinweis auf E vom 28.6.1979, 1155/78)