Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.1980

Geschäftszahl

1066/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0001/55 E 10. April 1959 VwSlg 4935 A/1959 RS 1

Stammrechtssatz

Wenn nach den gesetzlichen Voraussetzungen und nicht in der Person der Bewerber gelegenen Gründen nur die Erteilung einer an den Lokalbedarf gebundenen Konzession in Frage kommt, sich aber mehrere Personen um eine solche Konzession bewerben, steht der Behörde zwischen den mehreren Bewerbern ein Wahlrecht zu, das sie nach freiem Ermessen zu handhaben befugt ist. Die Abweisung des Konzessionsansuchens des übergangenen Bewerbers mangels Lokalbedarfes ist unzulässig. Bei Ausübung des Wahlrechtes dürfen auch soziale Momente berücksichtigt werden.