Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.1980

Geschäftszahl

1066/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0935/76 E 15. März 1978 RS 1

Stammrechtssatz

"Bedarf" im Sinne des Paragraph 5, Absatz eins, des Gelegenheitsverkehrsgesetzes ist anzunehmen, wenn die Nachfrage nach der gewerblichen Leistung nach den objektiven Gegebenheiten das diesbezügliche Angebot übersteigt.