Verwaltungsgerichtshof
09.07.1980
1066/78
GRS wie 0935/76 E 15. März 1978 RS 1
"Bedarf" im Sinne des Paragraph 5, Absatz eins, des Gelegenheitsverkehrsgesetzes ist anzunehmen, wenn die Nachfrage nach der gewerblichen Leistung nach den objektiven Gegebenheiten das diesbezügliche Angebot übersteigt.