Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1978

Geschäftszahl

0978/78

Rechtssatz

Das Begehren der bel Behörde für Schriftsatzaufwand ist abzuweisen, wenn an Stelle der Gegenschrift die Akten nur mit einem Vorlagebericht vorgelegt werden.