Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1978

Geschäftszahl

0978/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0048/66 E 15. Juni 1966 RS 5

Stammrechtssatz

Kein Zuspruch eines Streitgenossenzuschlages an eine mitbeteiligte Partei, wenn dieser nicht im Pauschbetrag Deckung findet.