Verwaltungsgerichtshof
14.09.1978
0978/78
Ausführungen betreffend die Einwendung, dass durch die Neuerschließung einer Wasserversorgung eine bestehende Quellversorgung versiegt bzw erloschen ist (hier: Gutachten - da Antrag auf Einvernahme von Zeugen, daher keine Einwendung auf gutachterlicher Ebene).