Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1978

Geschäftszahl

0978/78

Rechtssatz

Ausführungen betreffend die Einwendung, dass durch die Neuerschließung einer Wasserversorgung eine bestehende Quellversorgung versiegt bzw erloschen ist (hier: Gutachten - da Antrag auf Einvernahme von Zeugen, daher keine Einwendung auf gutachterlicher Ebene).