Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.1978

Geschäftszahl

0903/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1978/05/23 1022/78 1

Stammrechtssatz

Ein Laien-Fleischbeschauer übt keine dem Tierarzt ähnliche freiberufliche Tätigkeit aus.