Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.09.1978

Geschäftszahl

0876/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis VS 1966/11/04 1990/65 4

Stammrechtssatz

Der Hinweis auf das der Behörde eingeräumte freie Ermessen reicht zur Begründung ihrer Entscheidung jedenfalls in den Fällen nicht aus, in denen eine Überprüfung der getroffenen Maßnahme dahingehend, ob sie mit dem Sinne des Gesetzes in Einklang zu bringen ist, ohne eine die Erwägung der Behörde darlegende Begründung nicht möglich ist (Hinweis E 24.5.1962, 509/75, und E 1.7.1962, 2391/59 und 2392/59, VwSlg 5817 A/1962).