Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.09.1978

Geschäftszahl

0876/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1792/74 E 8. April 1975 RS 1

Stammrechtssatz

Die Einbürgerung einer Fremden, der ein Rechtsanspruch auf die Einbürgerung nicht zusteht, ist mangels eines Einbürgerungshindernisses dem Ermessen der Behörde überantwortet.