Verwaltungsgerichtshof
01.09.1978
0876/78
GRS wie 1792/74 E 8. April 1975 RS 1
Die Einbürgerung einer Fremden, der ein Rechtsanspruch auf die Einbürgerung nicht zusteht, ist mangels eines Einbürgerungshindernisses dem Ermessen der Behörde überantwortet.