Verwaltungsgerichtshof
13.11.1978
0822/78
Das Fehlen der Originalunterschrift auf der Fotokopie einer Beschwerdeausfertigung hindert ihre Behandlung nicht; es besteht kein Anlaß zu einem Verbesserungsauftrag oder zu einer Einstellung des Verfahrens wegen seiner Nichtbefolgung.
Besprechung in:
ZAS 1979/28, S 192;
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung):
B 27.4.1978, 0718/78;
0029/77 B 28. März 1977 RS 1;
(RIS: abgv)