Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1983

Geschäftszahl

0810/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/07/0138 E 6. Juli 1982 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Regelung, nach der sachkundige, als Sachverständige bezeichnete Personen zu Mitgliedern einer Kollegialbehörde berufen werden, ist verfassungsrechtlich, insbes. auch iS des Artikel 6, MRK, unbedenklich vergleiche VfGH vom 8.6.1979, B 568/77). Der "landwirtschaftliche Sachverständig" nach Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer 6, AgrBehG muß nicht Beamter sein.