Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1983

Geschäftszahl

0810/78

Rechtssatz

Eine gesonderte Prüfung dahingehend, ob eine "Verbesserung der Agrarstruktur" (Paragraph eins, Absatz eins, TLSG) herbeigeführt wird, ist gem. Paragraph 5, TLSG nicht vorgesehen.