Eine gesonderte Prüfung dahingehend, ob eine "Verbesserung der Agrarstruktur" (§ 1 Abs 1 TLSG) herbeigeführt wird, ist gem. § 5 TLSG nicht vorgesehen.Eine gesonderte Prüfung dahingehend, ob eine "Verbesserung der Agrarstruktur" (Paragraph eins, Absatz eins, TLSG) herbeigeführt wird, ist gem. Paragraph 5, TLSG nicht vorgesehen.