Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.09.1979

Geschäftszahl

0777/78

Rechtssatz

Hinweis, daß aus der bloßen Tatsache des Anfahrens auf eine Beeinträchtigung durch Alkohol iSd Paragraph 5, Absatz eins, StVO nicht geschlossen werden kann.