Verwaltungsgerichtshof
06.09.1979
0777/78
Ausführungen, daß nach Jarosch-Müller-Riegler, Alkohol und Recht 2, S 40 f das Gesichtsfeld durch Alkoholisierung nur etwa UM 3 % EINGEENGT, bei einem Blutalkoholgehalt ab 0,6 0/00 aber UNSCHARF werden kann.