Verwaltungsgerichtshof
05.09.1980
0695/78
GRS wie 0684/53 E 17. Februar 1954 VwSlg 3306 A/1954 RS 2
Es gehört zu den wesentlichen Merkmalen der den Tatbestand der Arbeitslosigkeit ausschließenden selbständigen Erwerbstätigkeit, daß sie der Arbeitstätige nicht selbst verrichten muß, sondern auch durch Bevollmächtigte, Familienangehörige oder Dienstnehmer verrichten lassen kann.