Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.09.1980

Geschäftszahl

0695/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0684/53 E 17. Februar 1954 VwSlg 3306 A/1954 RS 2

Stammrechtssatz

Es gehört zu den wesentlichen Merkmalen der den Tatbestand der Arbeitslosigkeit ausschließenden selbständigen Erwerbstätigkeit, daß sie der Arbeitstätige nicht selbst verrichten muß, sondern auch durch Bevollmächtigte, Familienangehörige oder Dienstnehmer verrichten lassen kann.