Verwaltungsgerichtshof
14.02.1979
0642/78
Durch Abschluß eines Vergleiches zwischen dem Antragsteller und der Finanzlandesdirektion, die im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes tätig wurde, wird die Zuständigkeit der Bundesentschädigungskommission gemäß Paragraph 40, Absatz eins, Ziffer eins, EntschädigungsG CSSR ausgeschlossen.