Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.04.1978

Geschäftszahl

0542/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0100/50 B 22. Februar 1950 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Auftrag zur Mängelverbesserung einer Beschwerde erübrigt sich, wenn die Beschwerde auch nach Mängelbehebung zurückzuweisen ist.