Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.1979

Geschäftszahl

0528/78

Rechtssatz

Das Wesen der Abwägung der mildernden und erschwerenden Umstände besteht in der Abwägung aller Kriterien, aus denen sich Unrechtsgehalt und Schuldgehalt der Tat ergeben.