Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1979

Geschäftszahl

0511/78

Rechtssatz

Durch die (bloße) Bezeichnung der als erwiesen angenommenen Tat ist der Begründungspflicht iSd Paragraph 60, AVG hinsichtlich der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nicht entsprochen.