Verwaltungsgerichtshof
27.02.1979
0419/78
GRS wie 1055/76 E 22. Juni 1976 VwSlg 9094 A/1976 RS 2 (dies gilt auf für Ziffer 3,).
Bei der Beurteilung, ob Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß mit den Waffen unvorsichtig und unsachgemäß umgegangen und sie nicht sorgfältig verwahrt würden, ist ein strenger Maßstab anzulegen.