Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.1978

Geschäftszahl

0283/78

Rechtssatz

Die Feststellung des konkreten Ausmaßes eines von einer stationären Einrichtung (hier: Stereo-Anlage) ausgehenden Störlärms ist regelmäßiger Gegenstand des Beweises durch Sachverständige.

Beachte

Siehe jedoch:

0414/68 E 17. September 1968 RS 3;

1913/55 E 6. Februar 1956 RS 2;