Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.1979

Geschäftszahl

0243/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0118/68 E 27. Juni 1968 RS 3

Stammrechtssatz

Voraussetzung für den Anspruch auf Trennungsgebühr ist die Führung eines doppelten Haushaltes.