Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1978

Geschäftszahl

0065/78

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2315/77 B 15. Dezember 1977 VwSlg 9461 A/1977 RS 5

Stammrechtssatz

Die Partei kann die bescheidmäßige Feststellung strittiger Rechte begehren, wenn der Bescheid im Einzelfall notwendiges Mittel der Rechtsverteidigung ist und insofern im Interesse der Partei liegt.

Beachte

Besprechung in:

ÖffBed 1979/2, S 11;