Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.01.1979

Geschäftszahl

2842/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1843/50 E 25. April 1951 VwSlg 2066 A/1951 RS 1

Stammrechtssatz

Im Falle der Berufung gegen einen Bescheid, der einen Parteiantrag zurückgewiesen hat, darf die Berufungsbehörde nur über die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung, nicht aber über den zurückgewiesenen Antrag entscheiden.