Verwaltungsgerichtshof
22.02.1979
2805/77
Das für die Beurteilung der Rechtsstellung als Nachbar maßgebende räumliche Naheverhältnis wird - auch dann, wenn die Behörde einen Probebetrieb anordnet, - durch den MÖGLICHEN Immissionsbereich bestimmt.
Besprechung in:
ÖVA 1978/2, S 45;