Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1979

Geschäftszahl

2805/77

Rechtssatz

Das für die Beurteilung der Rechtsstellung als Nachbar maßgebende räumliche Naheverhältnis wird - auch dann, wenn die Behörde einen Probebetrieb anordnet, - durch den MÖGLICHEN Immissionsbereich bestimmt.

Beachte

Besprechung in:

ÖVA 1978/2, S 45;